AGB

Artikel 1: Definitionen

  1. Gamerfinitie B.V., Handelsname: GOINFINITIE, mit Sitz in Den Haag, Handelsregisternummer 81900740, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.

  2. Die Vertragspartei des Verkäufers wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.

  3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer gemeinsam.

  4. Der Begriff "Vertrag" bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

 

Artikel 2: Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.

 

Artikel 3: Zahlung

  1. Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.

  2. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, befindet er sich im Verzug. Wenn der Käufer im Verzug bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.

  3. Wenn der Käufer im Verzug bleibt, wird der Verkäufer mit der Inkassierung fortfahren. Die mit dieser Inkassierung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

  4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Aussetzung der Zahlung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.

  5. Wenn der Käufer sich weigert, bei der Ausführung des Auftrags mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

 

Artikel 4: Angebote, Angebote und Preise

  1. Angebote sind unverbindlich, sofern in dem Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, erlischt das Angebot.

  2. Die Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ, und wenn sie überschritten werden, berechtigt dies den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

  3. Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

  4. Der auf Angeboten, Angeboten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der fälligen Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.

 

Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingeht.

  2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Vorgaben angefertigt wurden oder eine kurze Haltbarkeit haben.

  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular beim Verkäufer anfordern. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.

  4. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur auspacken oder verwenden, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist, ob er das Produkt behalten möchte.

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Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen mitgelieferten Zubehörteilen und - wenn dies vernünftigerweise möglich ist - in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.

 

Artikel 6: Änderung des Vertrags

  1. Wenn sich während der Durchführung des Vertrags herausstellt, dass es notwendig ist, die auszuführende Arbeit zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache an.

  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann die Fertigstellungszeit beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer so bald wie möglich darüber informieren.

  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer darüber im Voraus schriftlich informieren.

  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags dazu führen wird, dass dieser Preis überschritten wird.

  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

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Artikel 7: Erfüllung und Gefahrenübergang

1. Sobald der gekaufte Artikel vom Käufer empfangen wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

 

Artikel 8: Untersuchung, Beschwerden,

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, spätestens jedoch innerhalb kürzester Zeit, zu überprüfen. Dabei muss der Käufer untersuchen, ob Qualität und Menge der gelieferten Waren mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, ob Qualität und Menge den Anforderungen entsprechen, die in normalem (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.

  2. Beschwerden über Schäden, Mängel oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer spätestens 10 Werktage nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich mitgeteilt werden.

  3. Wenn die Beschwerde innerhalb der vereinbarten Frist als begründet erachtet wird, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu senden.

  4. Minimale und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

  5. Beschwerden über ein bestimmtes Produkt haben keine Auswirkungen auf andere Produkte oder Teile, die zu demselben Vertrag gehören.

  6. Nachdem die Waren vom Käufer verarbeitet wurden, werden keine weiteren Beschwerden akzeptiert.

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Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass das zu liefernde Produkt damit übereinstimmen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass das zu liefernde Produkt diesem entsprechen wird.

  2. Bei Vereinbarungen über unbewegliche Sachen gilt die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben ebenfalls als nur zur Verfügung gestellt, ohne dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen muss.

 

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt "ab Werk/Geschäft/Lager". Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment anzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder

    zu dem Zeitpunkt, an dem diese Artikel ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder sich bei der Lieferung notwendiger Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig verhält, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.

  4. Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

  5. Wenn der Verkäufer Informationen vom Käufer für die Durchführung des Vertrags benötigt, beginnt die Lieferfrist

  6. Wenn der Verkäufer Informationen vom Käufer für die Durchführung des Vertrags benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.

  7. Ein vom Verkäufer festgelegter Liefertermin ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Wenn die Frist überschritten wird, muss der Käufer dem Verkäufer schriftliche Mahnung geben.

  8. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart oder eine Teillieferung hat keinen unabhängigen Wert. Bei Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile separat zu berechnen.

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Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstanden sind.

  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall Umstände, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und die eine vernünftige Erfüllung des Vertrags durch den Käufer nicht zumutbar machen, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesatzung, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Schwierigkeiten im Transportwesen und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.

  3. Weiterhin verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferunternehmen, von denen der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrags abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer kann dafür verantwortlich gemacht werden.

  4. Wenn eine Situation wie oben beschrieben entsteht, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die Situation in dem in dem vorherigen Satz genannten Maßstab 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

  5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate dauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag sofort aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

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Artikel 12: Übertragung von Rechten

1. Rechte einer der Parteien aus diesem Vertrag dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als dingliche Vereinbarung im Sinne von § 3:83 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren und die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vereinbarten Preis vollständig bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.

  2. Wenn die im Voraus zu zahlenden Beträge nicht bezahlt oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil nachträglich bezahlt wurde. Dann liegt ein Schuldnerverzug vor. In diesem Fall kann sich der Käufer nicht auf eine verspätete Lieferung gegenüber dem Verkäufer berufen.

  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Waren unter Eigentumsvorbehalt zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die an den Käufer gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt zu versichern und sie gegen Brand, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

  5. Wenn die Waren noch nicht geliefert wurden, der vereinbarte Vorschussbetrag oder Preis jedoch nicht gemäß der Vereinbarung bezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, nachdem der Käufer den vollen Betrag und gemäß der Vereinbarung bezahlt hat.

  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung der Zahlungen des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

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Artikel 14: Haftung

1. Jegliche Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrags entstehen, ist immer auf den im jeweiligen Fall von den abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen gezahlten Betrag begrenzt. Dieser Betrag wird um den Betrag der im Rahmen der entsprechenden Police geltenden Selbstbeteiligung erhöht.

  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten resultieren, ist nicht ausgeschlossen.

 

Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erbrachte Arbeit unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.

  2. Wenn eine Beschwerde berechtigt ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

 

Artikel 16: Garantien

  1. Wenn im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, dass sie ohne Mängel funktioniert und dass sie für die beabsichtigte Verwendung des Käufers geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Sache durch den Käufer.

  2. Zweck der oben genannten Garantie ist es, ein derartiges Risikoverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu schaffen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig zu Lasten und zu Lasten des Verkäufers gehen und der Verkäufer eine Verletzung einer Garantie nicht geltend machen kann. Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Bestimmungen des vorherigen Satzes gelten auch dann, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung bekannt sein könnte.

  3. Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung verursacht wurde oder wenn - ohne Genehmigung - der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder vorzunehmen versucht haben oder den gekauften Artikel für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.

  4. Wenn sich die vom Verkäufer gegebene Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel bezieht, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie.

 

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Ausschließlich niederländisches Recht gilt für jede Vereinbarung zwischen den Parteien.

  2. Das niederländische Gericht im Bezirk, in dem Gamerfinitie B.V., Handelsname: GOINFINITIE, niedergelassen ist / eine Praxis hat / ein Büro hat, ist

    ausschließlich berechtigt, über Streitigkeiten zwischen den Parteien zu entscheiden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

  3. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtlichen Verfahren als unangemessen, belastend angesehen werden,

    bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.